Wie kann ich sicherstellen, dass meine Signatur den eIDAS-Verordnungen entspricht?

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Einführung in die eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung, offiziell als Verordnung 910/2014 bekannt, ist ein zentraler Rahmen, den die Europäische Union geschaffen hat, um die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Seit ihrer vollständigen Umsetzung am 1. Juli 2016 stellt eIDAS sicher, dass digitale Transaktionen innerhalb der EU sicher, rechtsverbindlich und grenzüberschreitend anerkannt sind.

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Wir bieten Ihnen Qualifizierte Elektronische Signaturen (QES), die vollständig den eIDAS-Verordnungen entsprechen und somit sicherstellen, dass Ihre digitalen Signaturen in der gesamten EU rechtsverbindlich sind.

Was ist die eIDAS-Verordnung?

eIDAS steht für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste. Sie wurde eingeführt, um innerhalb der EU einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für elektronische Transaktionen zu schaffen. Diese Verordnung stärkt nicht nur das Vertrauen der Nutzer in digitale Dienste, sondern verbessert auch die Effizienz des Binnenmarkts, indem sie einen sicheren, verlässlichen Rahmen für elektronische Interaktionen bietet.

Arten elektronischer Signaturen gemäß eIDAS

eIDAS unterteilt elektronische Signaturen in drei verschiedene Stufen, die jeweils unterschiedlichen Sicherheits- und Rechtsanforderungen entsprechen:

  1. Einfache Elektronische Signatur (SES)
    Die SES ist die grundlegende Stufe der elektronischen Signatur. Sie umfasst Daten in elektronischer Form, wie eingegebene Namen oder digitale Zeichen, die vom Unterzeichner verwendet werden, um seine Zustimmung zu signalisieren. Diese Art ist am besten für unkritische Dokumente geeignet, bei denen die rechtlichen Anforderungen an den Nachweis der Integrität und Authentizität minimal sind.
  2. Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES)
    Eine AES bietet erweiterte Sicherheitsfunktionen. Sie ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft, kann diesen identifizieren, und jede nach der Unterzeichnung am Dokument vorgenommene Änderung ist nachweisbar. AES ist für sensiblere Dokumente geeignet, bei denen zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Identität des Unterzeichners und der Integrität des Dokuments erforderlich ist.
  3. Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
    Die QES ist die sicherste Art der elektronischen Signatur und besitzt in der gesamten EU die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift. Um diesen Status zu erreichen, muss eine Signatur die AES-Kriterien erfüllen und zudem von einem in der EU-Vertrauensliste aufgeführten vertrauenswürdigen Dienstanbieter validiert werden. QES ist ideal für Transaktionen mit hohem Risiko und Dokumente, die das höchste Maß an Sicherheit und Rechtsgültigkeit erfordern.
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