Um die japanischen Telekommunikationsvorschriften zu erfüllen, müssen alle Kunden einen Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen, bevor eine japanische Faxnummer über Fax.Plus erworben oder aktiviert werden kann. Diese Anforderungen gelten sowohl für inländische als auch für internationale Unternehmen.
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Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel
Sie müssen den offiziellen Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel ausfüllen und unterschreiben -
Nachweis der Unternehmensidentität
Sie müssen Dokumente vorlegen, die die Existenz und Rechtmäßigkeit Ihres Unternehmens belegen.
Akzeptierte Dokumente:- Handelsregisterauszug:
- Muss innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein
- Muss zum Zeitpunkt des Hochladens gültig sein
- Handelsregisterauszug:
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Nachweis der Geschäftsadresse Ihre Geschäftsadresse muss den japanischen regulatorischen Anforderungen entsprechen.
- Lokale japanische Faxnummern: Die Adresse muss sich in der Region befinden, die der Vorwahl der Nummer entspricht.
- Landesweite oder gebührenfreie Faxnummern: Die Adresse muss sich in Japan befinden.
- Postfächer werden NICHT akzeptiert.
Akzeptierte Dokumente:
- Handelsregisterauszug (falls die Geschäftsadresse enthalten ist)
- Falls nicht enthalten, legen Sie eines der folgenden Dokumente vor:
- Steuerbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung für die lokale Büroadresse
- Bank- oder Kreditkartenauszüge werden nicht akzeptiert
- Die Unterlagen müssen innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein
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Unternehmenszweck (Ziele des Unternehmens)
Eine Zweckerklärung, wie sie in Ihrem Handelsregisterauszug aufgeführt ist.
Akzeptiertes Dokument:- Handelsregisterauszug mit Angabe der Zweckerklärung
Ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate
- Handelsregisterauszug mit Angabe der Zweckerklärung
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Vollmacht des Vertreters
Sie müssen nachweisen, dass die Person, die den Antrag unterschreibt, berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Akzeptierte Dokumente:- Vollmachtsurkunde
- Handelsregisterauszug mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters
- Schreiben auf Firmenbriefpapier (mit Firmenstempel), das die Bevollmächtigung bestätigt
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Identitätsnachweis des bevollmächtigten Vertreters
Ein gültiger, von einer Behörde ausgestellter Lichtbildausweis ist erforderlich.
Akzeptierte Dokumente:- Führerschein
- Bescheinigung über die Fahrhistorie
- My Number Card*
- Zairyū-Aufenthaltskarte (für nicht-japanische Staatsangehörige)
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Bescheinigung über den besonderen unbefristeten Aufenthaltsstatus (für nicht-japanische Staatsangehörige)
* Laden Sie nicht die Rückseite der My Number Card hoch.
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Adressnachweis des bevollmächtigten Vertreters
Muss die aktuelle physische Adresse des Vertreters belegen.
Akzeptierte Dokumente:- Steuerbescheinigung
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Nebenkostenabrechnung
Muss innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden seinZudem wird ein nicht nachsendbares Schreiben versendet, um die Adresse des Vertreters zu verifizieren.