Erforderliche Dokumente für den Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel vor dem Kauf einer Faxnummer in Japan

Um die japanischen Telekommunikationsvorschriften zu erfüllen, müssen alle Kunden einen Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel zusammen mit den entsprechenden Nachweisen einreichen, bevor eine japanische Faxnummer über Fax.Plus erworben oder aktiviert werden kann. Diese Anforderungen gelten sowohl für inländische als auch für internationale Unternehmen.

  1. Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel
    Sie müssen den offiziellen Antrag auf das Japan-Regulierungsbündel ausfüllen und unterschreiben
  2. Nachweis der Unternehmensidentität
    Sie müssen Dokumente vorlegen, die die Existenz und Rechtmäßigkeit Ihres Unternehmens belegen.
    Akzeptierte Dokumente:
    • Handelsregisterauszug: 
      • Muss innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein
      • Muss zum Zeitpunkt des Hochladens gültig sein
  3. Nachweis der Geschäftsadresse Ihre Geschäftsadresse muss den japanischen regulatorischen Anforderungen entsprechen.

    • Lokale japanische Faxnummern: Die Adresse muss sich in der Region befinden, die der Vorwahl der Nummer entspricht.
    • Landesweite oder gebührenfreie Faxnummern: Die Adresse muss sich in Japan befinden.
    • Postfächer werden NICHT akzeptiert.

    Akzeptierte Dokumente:

    • Handelsregisterauszug (falls die Geschäftsadresse enthalten ist)
    • Falls nicht enthalten, legen Sie eines der folgenden Dokumente vor:
      • Steuerbescheinigung
      • Nebenkostenabrechnung für die lokale Büroadresse
      • Bank- oder Kreditkartenauszüge werden nicht akzeptiert
    • Die Unterlagen müssen innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein
  4. Unternehmenszweck (Ziele des Unternehmens)
    Eine Zweckerklärung, wie sie in Ihrem Handelsregisterauszug aufgeführt ist.
    Akzeptiertes Dokument:
    • Handelsregisterauszug mit Angabe der Zweckerklärung
      Ausgestellt innerhalb der letzten 6 Monate
  5. Vollmacht des Vertreters
    Sie müssen nachweisen, dass die Person, die den Antrag unterschreibt, berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln.
    Akzeptierte Dokumente:
    • Vollmachtsurkunde
    • Handelsregisterauszug mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters
    • Schreiben auf Firmenbriefpapier (mit Firmenstempel), das die Bevollmächtigung bestätigt
  6. Identitätsnachweis des bevollmächtigten Vertreters
    Ein gültiger, von einer Behörde ausgestellter Lichtbildausweis ist erforderlich.
    Akzeptierte Dokumente:
    • Führerschein
    • Bescheinigung über die Fahrhistorie
    • My Number Card*
    • Zairyū-Aufenthaltskarte (für nicht-japanische Staatsangehörige)
    • Bescheinigung über den besonderen unbefristeten Aufenthaltsstatus (für nicht-japanische Staatsangehörige)

      * Laden Sie nicht die Rückseite der My Number Card hoch.

  7. Adressnachweis des bevollmächtigten Vertreters
    Muss die aktuelle physische Adresse des Vertreters belegen.
    Akzeptierte Dokumente:
    • Steuerbescheinigung
    • Nebenkostenabrechnung
      Muss innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein

      Zudem wird ein nicht nachsendbares Schreiben versendet, um die Adresse des Vertreters zu verifizieren.

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