Warum werden Telekommunikationsanbieter von Alohi nicht als Unterauftragsverarbeiter behandelt und nicht in Alohis Liste der Unterauftragsverarbeiter aufgenommen?

Telekommunikationsanbieter werden im Rahmen von Alohis DSGVO-Compliance-Struktur nicht als Unterauftragsverarbeiter eingestuft, da sich ihre Rolle ausschließlich auf die Weiterleitung von Kundeninhalten beschränkt und keine Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf personenbezogene Daten umfasst.

Diese Einschätzung stützt sich auf mehrere wesentliche Faktoren:

  • Art der Datenübertragung: Kundeninhalte durchlaufen das Telekommunikationsnetz lediglich, ohne dass eine inhaltliche Verarbeitung stattfindet, und strenge rechtliche Vorgaben stellen sicher, dass diese Anbieter keinen Zugriff auf die Kommunikationsdetails haben und diese nicht verändern können.
  • Definition der Verarbeitung nach der DSGVO: Die DSGVO definiert „Verarbeitung“ so, dass auch die Offenlegung durch Übermittlung darunterfällt. Die bloße Übertragung von Daten ohne jegliche Veränderung stellt dagegen keine Verarbeitung dar.
  • Komplexität der Telekommunikations-Wertschöpfungskette: Das Telekommunikationsökosystem ist von Natur aus komplex und umfasst mehrere Parteien bei der Entstehung, Übertragung und Zustellung von Kundeninhalten. Es wäre unpraktikabel, einer einzelnen Partei innerhalb dieser Kette eine Verarbeitungsrolle zuzuweisen.

Im Wesentlichen fungieren Telekommunikationsanbieter lediglich als Durchleitungsstellen für die Übertragung von Kundeninhalten – sie initiieren keine Übertragungen, wählen keine Empfänger aus, verändern keine Inhalte und speichern keine Daten über die für die Übertragung erforderliche vorübergehende Zwischenspeicherung hinaus.

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